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OLG Hamburg, 13.08.1992 - 2 WF 51/92 H |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erlaß einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Wohnungszuweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schwere Härte; Unannehmlichkeiten ; Belästigungen ; Auflösung der Ehe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1361b
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Altona - 352 F 176/91
- OLG Hamburg, 13.08.1992 - 2 WF 51/92 H
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 190
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 26.02.1991 - 16 WF 251/90
Schwere Härte; Aggressivität; Beschimpfungen; Psychisch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 23.03.2015 - 4 UF 211/14
Begriff der Ehewohnung i.S. von § 1361b BGB
Die Spannungen müssen vielmehr über den in der Trennungssituation typischen Umfang hinausgehen (OLG Hamburg FamRZ 1993, 190; OLG Bamberg FamRZ 1995, 560; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 289, 290).Die Spannungen müssen vielmehr über den in der Trennungssituation typischen Umfang hinausgehen (OLG Hamburg FamRZ 1993, 190; OLG Bamberg FamRZ 1995, 560; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 289, 290).
- AG Saarbrücken, 07.05.2002 - 40 F 140/02
Ist ein erträgliches Nebeneinander der Eheleute in der gemeinsamen Wohnung noch …
Denn Unannehmlichkeiten und auch gewisse Belästigungen treten im Zusammenhang mit einer in Auflösung befindlichen Ehe regelmäßig auf (OLG Hamburg FamRZ 1993, 190). - OLG Brandenburg, 24.01.1996 - 9 WF 8/96
Zuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens - sofortige Beschwerde
Unannehmlichkeiten und Belästigungen, die regelmäßig mit der Auflösung einer Ehe einhergehen, stellen keine schwere Härte im Sinne des § 1361b BGB dar (OLG Hamburg, FamRZ 1993, 190 ). - OLG Zweibrücken, 29.01.1997 - 6 WF 11/97
Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung in einem selbstständigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 107/12 Keine unbillige Härte liegt in bloßen Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, wie sie bei einer in Auflösung begriffenen Ehe während des Getrenntlebens in einer Wohnung regelmäßig auftreten (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1996, 743, 744; OLG Hamburg FamRZ 1993, 190; OLG München FamRZ 1996, 730; OLG Naumburg FamRZ 2006, 1207 ; Münchener Kommentar zum BGB/Wacke, § 1361 b Rdn 5).